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Steuernews für Mandanten
Ausgabe
Weitere Artikel der Ausgabe März 2025:
- Bilanzoffenlegung 2023 Gnadenfrist für verspätete Offenlegung
- Standortranking 2025 Stiftung Familienunternehmen veröffentlicht Länderindex 2025
- Vorabpauschale für Investmentfonds 2026 Bundesfinanzministerium veröffentlicht Basiszins zur Berechnung der Vorabpauschale 2025/2026
- Einkommensteuererklärung 2024 Für die Einkommensteuererklärung 2024 gelten kürzere Abgabefristen
- Geringwertige Wirtschaftsgüter schaffen Investitionsabzugsbetrag ermöglicht schnellere Abschreibung von Wirtschaftsgütern
- Kryptowerte-Steuertransparenzgesetz BMF veröffentlicht Referentenentwurf
- Vervielfältiger für 2025 Finanzverwaltung veröffentlicht Vervielfältiger für die Bewertung lebenslanger Nutzungen oder Leistungen

Auslandspauschalen 2025
Auslandsreisen
Für beruflich bedingte Auslandsreisen berücksichtigen die Finanzbehörden Mehraufwendungen für Verpflegung regelmäßig als Werbungskosten/Betriebsausgaben. Das Bundesfinanzministerium/BMF veröffentlicht alljährlich aktualisierte anwendbare Pauschbeträge. Für 2025 gelten die im BMF-Schreiben vom 2.12.2024 (IV C 5 - S 2353/19/10010 :006) veröffentlichten Pauschsätze. Erstmalig in die Übersicht 2025 eingefügt wurden Pauschbeträge für Bhutan, Indien/Bangalore, Japan/Osaka, Liberia sowie die Türkei/Ankara.
Werbungskosten/Betriebsausgabenabzug
Die in der Übersicht zu dem BMF-Schreiben aufgeführten Pauschbeträge für Übernachtungskosten können ausschließlich für eine lohnsteuerfreie Arbeitgebererstattung angewendet werden, nicht aber für den tatsächlichen Werbungskosten/Betriebsausgabenabzug (R 9.7 Absatz 3 Lohnsteuerrichtlinien/LStR, R 4.12 Einkommensteuerrichtlinien/EStR). Die Pauschbeträge können außerdem für die Geltendmachung von Kosten für eine doppelte Haushaltsführung im Ausland verwendet werden.
Stand: 25. Februar 2025