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Steuernews für Mandanten
Ausgabe
Weitere Artikel der Ausgabe September 2024:
- Steuertarif 2025 Grundfreibetrag bei Einkommensteuer steigt 2025 um € 300,00
- Faktorverfahren im Lohnsteuerabzug Geplante Neuregelung im Steuerfortentwicklungsgesetz
- Verlorene oder verblasste Belege Was tun, wenn Steuerbelege verloren gegangen oder unlesbar geworden sind
- Grunderwerbsteuerfalle beim Grundstückskauf BFH bestätigt seine bisherige Rechtsprechung in einem neueren Beschluss
- Forderungen abschreiben Was tun, wenn der Schuldner nicht mehr zahlt
- Vorsteuer-Rückerstattungsanträge Antragsfrist für Vorsteuererstattungsanträge für das Kalenderjahr 2023 endet am 30.9.2024
- Jahressteuergesetz 2024 Umsetzung von Vorgaben aus der Rechtsprechung des BFH und EuGH im Erbschaftsteuerrecht
Energiepreispauschale
Energiepreispauschale
Der Steuergesetzgeber zahlte an alle Arbeitnehmerinnen, Arbeitnehmer sowie weitere Empfängerinnen und Empfänger im Jahr 2022 eine Energiepreispauschale in Höhe von € 300,00 als Kompensation für hohe Strom- und Gaspreise. Die Pauschale ist nach § 119 Abs. 1 Satz 1 Einkommensteuergesetz/EStG einkommensteuerpflichtig und gehört zu den steuerbaren Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit. Das erstinstanzliche Finanzgericht/FG Münster (Urteil vom 17.4.2024, 14 K 1425/23 E) hält die Besteuerung für verfassungsgemäß. Der Kläger, ein Arbeitnehmer, war der Auffassung, es handele sich um eine Subvention des Staates, die in keinem Veranlassungszusammenhang zu seinem Arbeitsverhältnis stehe.
Revisionsverfahren vor dem BFH
Der Kläger hat gegen das FG-Urteil Revision eingelegt. Das Verfahren ist beim Bundesfinanzhof/BFH unter dem Aktenzeichen VI R 15/24 anhängig.
Stand: 27. August 2024