Funktionen
Steuernews für Mandanten
Ausgabe
Weitere Artikel der Ausgabe Januar 2025:
- Wichtige Steuerbeträge 2025 Überblick über die wichtigsten neuen Steuerwerte für 2025
- Mindestlohn, Geringfügigkeitsgrenze 2025 Mindestlohn steigt 2025 auf € 12,82, die Geringfügigkeitsgrenze steigt auf € 556,00
- Kapitallebensversicherungen vor 2005 Neuregelung aus dem Jahressteuergesetz 2024
- Jahressteuergesetz 2024 Einheitliche Anspruchsvoraussetzungen für Steuerermäßigungen nach § 35a EStG und einheitliche Bruttoleistungen bei Photovoltaikanlagen
- Verlustverrechnung 2025 Umstrittene Verlustverrechnungsbeschränkung bei Termingeschäften aufgehoben
- Ausländische Alterseinkünfte Neuregelung im Jahressteuergesetz 2024
- Vorabpauschale 2024/2025 Vorabpauschale aus Investmentanlagen in 2024 wird zum 2.1.2025 fällig
Steuerfreie Mieterabfindungen
Mieterabfindung
Das Finanzgericht/FG München hat mit Beschluss vom 24.7.2024 (12 V 1200/24) entschieden, dass Abfindungszahlungen einer Vermieterin bzw. eines Vermieters an die Wohnungsmieterinnen und -mieter für die vorzeitige Aufgabe eines vertraglichen Mietverhältnisses keine steuerpflichtigen Einkünfte i. S. von § 22 Nr. 3 Einkommensteuergesetz/EStG sind. Dies gilt auch dann, wenn die Zahlung im Aufhebungsvertrag anders bezeichnet ist, beispielsweise – wie im entschiedenen Fall – als „Umzugskostenhilfe“.
Sonstige Einkünfte
§ 22 Nr. 3 EStG stellt eine Auffangvorschrift dar und erfasst alle sonstigen Einkünfte, die nicht unter die übrigen sechs Einkunftsarten fallen, wie z. B. Einkünfte aus gelegentlichen Vermittlungen usw. Das Finanzamt wollte die als Umzugskostenhilfe deklarierten Abstandszahlungen (im Streitfall € 100.000,00) als sonstige Einkünfte i. S. dieser Vorschrift der Einkommensteuer unterwerfen.
Fazit
Der rechtskräftige Beschluss steht im Einklang mit der BFH-Rechtsprechung (u. a. Urteil vom 14.9.1999, IX R 89/95). Generell gilt, dass Entschädigungszahlungen für die Aufgabe eines Vermögenswertes eine nicht steuerbare Vermögensumschichtung darstellen. Denn der Mieter muss für eine Neuvermietung mit im Regelfall höherem Mietzins auch höhere Aufwendungen in Kauf nehmen.
Stand: 17. Dezember 2024