Armin Brunner
Steuerberater-Rechtsanwalt-Fachanwalt für Steuerrecht und landwirtschaftliche Buchstelle

Steuernews für Mandanten

Steuernews für Mandanten

Weitere Artikel der Ausgabe März 2024:

Arbeitslohnbesteuerung

Arbeitslohnbesteuerung

Doppelbesteuerungsabkommen

Übt eine Arbeitnehmerin bzw. ein Arbeitnehmer eine nichtselbstständige Tätigkeit in einem anderen Staat als im Ansässigkeitsstaat (Wohnsitzstaat) aus, regeln Doppelbesteuerungsabkommen/DBA die jeweiligen Besteuerungsrechte für den Arbeitslohn zwischen dem Tätigkeitsstaat und dem Ansässigkeitsstaat.

Neues BMF-Schreiben

Das BMF hat zur steuerlichen Behandlung des Arbeitslohns nach den Doppelbesteuerungsabkommen in einem neuen Schreiben (vom 12.12.2023 V B 2 - S 1300/21/10024 :005) ausführlich Stellung genommen. Das Schreiben beinhaltet unter anderem Themen zur Ansässigkeitsbestimmung, zum Progressionsvorbehalt, zu den Nachweispflichten im Fall einer Steuerpflicht im Inland oder zur Entwicklungszusammenarbeit.

183-Tage-Frist

Ausführlich geht das BMF auf die Berechnung der 183-Tage-Frist ein (Rz. 101 ff.), nennt jene Tage, die als volle Tage mitgezählt werden müssen und unterscheidet – unabhängig vom jeweiligen DBA – zwischen den maßgeblichen Aufenthaltstagen und Ausübungstagen.

Stand: 26. Februar 2024

Bild: 1st footage - stock.adobe.com

Adresse

Armin Brunner
Steuerberater, Rechtsanwalt
Lindenstraße 3, 94428 Eichendorf

Tel +49 9952 93050
Fax +49 9952 1011
E-Mail

Autor

Webdesign by atikon, Werbeagentur Linz
Armin Brunner  Steuerberater-Rechtsanwalt-Fachanwalt für Steuerrecht und landwirtschaftliche Buchstelle Armin Brunner Steuerberater-Rechtsanwalt-Fachanwalt für Steuerrecht und landwirtschaftliche Buchstelle work Lindenstraße 3 94428 Eichendorf Deutschland work +49 9952 93050 fax +49 9952 1011 www.brunner-stb.de 48.633041 12.862345
Atikon Atikon work Kornstraße 15 4060 Leonding Österreich work +43 732 611266 0 fax +43 732 611266 20 www.atikon.com 48.260229 14.257369