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Steuernews für Mandanten
Ausgabe
Weitere Artikel der Ausgabe Mai 2024:
- Wachstumschancengesetz I Überblick über die vom Vermittlungsausschuss beschlossenen Steuerneuregelungen bei der Einkommensteuer
- Wachstumschancengesetz II Wachstumschancengesetz: nicht umgesetzte Maßnahmen
- Automatischer Informationsaustausch BFH hält Finanzkonten-Austausch für verfassungsgemäß
- Veräußerung eines Teilgrundstücks Steuerpflichtiger Veräußerungsgewinn bei Verkauf eines zu Wohnzwecken dienenden Teilgrundstücks
- Grunderwerbsteuerfreie Nachlassteilung Voraussetzungen zur Anwendung der Befreiungsvorschrift des § 3 Nr. 3 GrEStG
- Steuerfreie Kaufkraftzuschläge 2024 BMF veröffentlicht Tabelle der steuerfreien Kaufkraftzuschläge bei Auslandsentsendung
- Kassen-Nachschau Kassen-Nachschauen als eines der primären Prüfungsfelder der Finanzverwaltung
Corona-Schlussabrechnungen
Corona-Wirtschaftshilfen
Unternehmen die während der Pandemiezeiten Überbrückungshilfen erhalten haben, müssen Schlussabrechnungen erstellen. Bisher war hierfür eine Frist bis 31.3.2024 vorgesehen.
Fristverlängerung
Diese Frist wurde nun im Einvernehmen mit den Berufsorganisationen der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer und der beteiligten Wirtschaftsressorts des Bundes auf den 30.9.2024 verlängert. Diese Frist kann in Ausnahmefällen nochmals verlängert werden.
Verfahrensvereinfachungen
Darüber hinaus sind Verfahrenserleichterungen und ein beschleunigter Prüfprozess geplant. Unter anderem sollen standardmäßige Katalogabfragen ohne Bezug zum konkreten Einzelfall künftig vermieden werden (www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de).
Stand: 28. April 2024